3G Regelung ab Freitag!
Liebe Mitglieder,
die Stadt Halle (Saale) setzt zum Freitag, den 05.11.2021 ihre neue Verordnung um. Für uns bedeutet das eine verpflichtende Rückkehr zur 3G Regelung.
Ab Freitag dürfen somit alle Personen ab 18 Jahren nur noch vollständig geimpft, genesen oder getestet am Trainingsbetrieb teilnehmen. Dies gilt für alle Personen, die sich im Trainingsbereich aufhalten (z.B.: auch Zuschauer oder Eltern von Probekindern). Den entsprechenden Nachweis müsst ihr immer mitführen, bei der / dem Verantwortlichen vorlegen und im Fall einer Kontrolle vorzeigen können.
Laut Landesverordnung hat die testpflichtige Person dem Verantwortlichen:
1. eine schriftliche oder elektronische Bescheinigung über eine Labordiagnostik mittels
Nukleinsäurenachweis (z.B.: PCR-Test), die nicht älter als 48 Stunden ist, vorzulegen,
2. eine schriftliche oder elektronische Bescheinigung über einen PoC-Antigen-Test (Schnelltest), der nicht älter als 24 Stunden ist, vorzulegen oder
3. einen Antigen-Test zur Eigenanwendung (Selbsttest) vor Ort vorzunehmen.
Der Selbsttest nach Satz 1 Nr. 3 ist in Anwesenheit des Verantwortlichen oder einer von ihm beauftragten Person durchzuführen.
Im Gesundheitssport wird eine Selbsttestung vor Ort aus organisatorischen Gründen nicht möglich sein.
Die bekannten Hygieneregeln gelten weiterhin:
-> Abstand halten
-> Maske tragen im Gebäude (außer Kinder unter 6 Jahren)
-> Ansammlungen vermeiden
-> Teilnahme am Angebot nur symptomfrei
Bleibt gesund,
Euer Team des SV Francke 08
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